Welche der nachgenannten Aussagen zu gesetzlich geschützten Biotopen sind falsch?
Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung ökologisch besonders wertvoller Biotope führen können, sind unzulässig.
Gesetzlich geschützte Biotope sind unter anderem Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Pfeifengraswiesen, Quellbereiche, Magerrasen und Heiden.
Die Jagdausübung in gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig.
Die Anlage von Wildäckern in gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig.
Gesetzlich geschützte Biotope werden im Rahmen von Schutzgebietsverordnungen ausgewiesen.
Gesetzlich geschützte Biotope werden durch die oberste Naturschutzbehörde festgelegt.