Welche Aussagen zum Jagdpachtvertrag sind richtig?
Der Jagdpachtvertrag muss immer zwischen dem Jagdpächter und der Jagdgenossenschaft abgeschlossen werden.
In einem verpachteten Jagdbezirk mit einer Größe von 843 Hektar dürfen in Thüringen maximal 6 Personen Pächter sein.
Die Gesamtfläche, auf der einem Jagdpächter die Ausübung des Jagdrechts zusteht, darf nicht mehr als 1.000 Hektar umfassen.
Der laufende Jagdpachtvertrag darf nicht um mehr als 9 Jahre verlängert werden.
Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen und ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Jagdbehörde kann den Jagdpachtvertrag binnen 3 Monate nach Eingang der Anzeige beanstanden.