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Darf der Jagdausübungsberechtigte nach dem Thüringer Jagdgesetz einem Jagdscheininhaber einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein zum Abschuss eines oder mehrerer Stücke Wild für die Zeit von weniger als drei Monaten erteilen?
Darf der Jagdausübungsberechtigte nach dem Thüringer Jagdgesetz einem Jagdscheininhaber einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein zum Abschuss eines oder mehrerer Stücke Wild für die Zeit von weniger als drei Monaten erteilen?