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Darf das Wildbret eines Rehes ohne amtliche Fleischuntersuchung zum eigenen Verbrauch verwendet werden, wenn beim Aufbrechen ein Leberegelbefall festgestellt wurde und sonst keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorliegen?
Darf das Wildbret eines Rehes ohne amtliche Fleischuntersuchung zum eigenen Verbrauch verwendet werden, wenn beim Aufbrechen ein Leberegelbefall festgestellt wurde und sonst keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorliegen?