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Wer ist, wenn keine gesonderte privatrechtliche Wildfolge vereinbart ist, berechtigt, sich krankgeschossenes, über die Jagdgrenze gewechseltes und im Nachbarjagdbezirk verendetes Schalenwild anzueignen?
Wer ist, wenn keine gesonderte privatrechtliche Wildfolge vereinbart ist, berechtigt, sich krankgeschossenes, über die Jagdgrenze gewechseltes und im Nachbarjagdbezirk verendetes Schalenwild anzueignen?