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Ein Jagdbezirksinhaber findet in seinem Jagdbezirk einen verendeten Uhu. Darf er ihn sich aneignen und für private Zwecke präparieren lassen?
Ein Jagdbezirksinhaber findet in seinem Jagdbezirk einen verendeten Uhu. Darf er ihn sich aneignen und für private Zwecke präparieren lassen?