74 / 211
Kann die untere Jagdbehörde dem Jagdausübungsberechtigten die Haltung eines brauchbaren Jagdhundes auferlegen?
A
Nein.
B
Ja, wenn er der unteren Jagdbehörde die Verfügbarkeit eines Hundes für die Stöberarbeit in seinem waldreichen Jagdbezirk nicht nachweisen kann.
C
Ja, wenn er der unteren Jagdbehörde die Verfügbarkeit eines brauchbaren Hundes für die Nachsuche in seinem Jagdbezirk nicht nachweisen kann.