46 / 211
Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag im Nachbarjagdbezirk anrichtet?
A
Die Jagdgenossenschaft des Nachbarjagdbezirkes.
B
Der Jagdpächter des Nachbarjagdbezirkes, wenn er den Wildschadensersatz im Jagdpachtvertrag übernommen hat.
C
Der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges.