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Kann die Jagdausübung in Naturschutzgebieten eingeschränkt sein?
A
In Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung grundsätzlich nicht zulässig.
B
Die Ausübung der Jagd in Naturschutzgebieten soll dem jeweiligen Schutzzweck dienen. Wenn es erforderlich ist, kann die Jagdausübung eingeschränkt werden.
C
Nein, die Jagdausübung dient u. a. der Erhaltung eines gesunden Wildbestandes und der Abwehr von Wildschäden. Eine Einschränkung der Bejagung ist rechtlich nicht zulässig.