Welche Aussage zum Jägernotweg ist richtig?
Der Jagdhund darf auf dem Jägernotweg unangeleint mitgeführt werden.
Bei der Benutzung des Jägernotweges dürfen Waffen nur ungeladen und in einem Überzug oder mit verbundenem Schloss mitgeführt werden.
Der Jägernotweg beinhaltet keine rechtlichen Vorgaben.