Welche waffenrechtliche Aussage ist richtig?
Inhaber gültiger Jahresjagdscheine bedürfen zum Erwerb von Langwaffen eines Voreintrags in ihrer Waffenbesitzkarte.
Unter dem Führen einer Waffe wird rechtlich die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe verstanden.
Inhaber gültiger Jahresjagdscheine bedürfen zum Erwerb und Besitz einer halbautomatischen Langwaffe eines Voreintrags in ihrer Waffenbesitzkarte.