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Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die sein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdbezirk uneingeschränkt zu führen?
A
Ja.
B
Nein.
C
Ja, aber nur wenn er Jagdaufseher ist.