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Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die sein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdbezirk uneingeschränkt zu führen?
Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die sein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdbezirk uneingeschränkt zu führen?