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Ein Jagdscheininhaber besitzt einen Drilling, der in seiner Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen ist. Benötigt er zum Erwerb eines Einstecklaufes für diesen Drilling einen entsprechenden waffenrechtlichen Voreintrag in seiner WBK?
Ein Jagdscheininhaber besitzt einen Drilling, der in seiner Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen ist. Benötigt er zum Erwerb eines Einstecklaufes für diesen Drilling einen entsprechenden waffenrechtlichen Voreintrag in seiner WBK?