Ist der Jagdscheininhaber berechtigt seine Waffen auf direktem Weg von seinem Wohnort zu seinem Jagdbezirk zu führen?
Ja, jedoch nicht schussbereit.
Ja, aber nur wenn er über einen auf diese Waffen ausgeschriebenen Waffenschein verfügt.
Nein, die Waffen sind nicht zugriffsbereit und schussbereit, lediglich zu transportieren.