Nennen Sie beispielhaft 5 Bestimmungen der für .

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  1. Sofern der Jagdleiter nichts anderes anordnet, ist die erst auf dem zu laden und nach Beendigung des Treibens sofort zu entladen.
  2. Der Jagdleiter kann für einzelne Aufgaben Beauftragte einsetzen.
  3. Wenn sich Personen in gefahrbringender Nähe befinden, darf in diese Richtung weder angeschlagen noch werden. Ein Durchziehen mit der durch die Schützen- oder Treiberlinie ist unzulässig.
  4. Mit Büchsen- oder darf nicht in das Treiben hineingeschossen werden. Ausnahmen kann der Jagdleiter nur unter besonderen Verhältnissen zulassen, sofern hierdurch eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
  5. Bei schlechten Sichtverhältnissen hat der Jagdleiter die Jagd einzustellen.


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