Ist die Jagd mit einem Nachtzielgerät auf Schwarzwild in Thüringen erlaubt?
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Ja, in Thüringen ist die Jagd auf Schwarzwild mit Nachtzielgeräten erlaubt. Gemäß § 10 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum Thüringer Jagdgesetz (AVThürJagdG) ist die Verwendung von künstlichen Lichtquellen, einschließlich Infrarotaufhellern, sowie von Nachtzielgeräten, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, für die Bejagung von Schwarzwild zugelassen. Waffenrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
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