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Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Hamburg Rotwild zur Wildschadensverhütung bejagen. Ist das erlaubt?

Hamburg

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In Hamburg darf Rotwild zur Nachtzeit erlegt werden, da das Hamburgische Jagdgesetz dies entgegen dem Bundesjagdgesetz erlaubt.

Hamburg

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