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Würden Sie am 1. Mai einen Rehbock erlegen, der noch im Bast steht? Begründen Sie Ihre Entscheidung.

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Wir neigen zu ja, da dies rechtlich zulässig und hegerisch oft sinnvoll ist. Das Wildbret ist uns wichtiger als die Trophäe.

  • Rechtliche Lage: Der Rehbock hat am 1. Mai Jagdzeit (seit der BayJG-Novelle 2026 beginnt die Jagdzeit für Böcke bereits am 16. April). Der Entwicklungsstand des Gehörns (Bast) stellt kein rechtliches Hindernis dar.
  • Hegegrundsatz: Zum Jagdauftakt Böcke im Bast zu erlegen ist hegerisch vertretbar. Die Wildbretqualität ist im Frühjahr besonders gut.
  • Abwägung: Ob ein Bock im Bast erlegt wird, ist eine persönliche und hegerische Entscheidung — kein Verstoß gegen waidgerechte Jagdausübung.

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