Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Mecklenburg-Vorpommern Rotwild zur Wildschadensverhütung bejagen.Ist das erlaubt?
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Die nächtliche Bejagung von Rotwild in Mecklenburg-Vorpommern ist vom 1. Oktober bis 31. Januar erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums erfordert es eine Genehmigung der Jagdbehörde wegen schweren Wildschäden.
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