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Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Hessen Rotwild zur Wildschadensverhütung bejagen. Ist das erlaubt?

Hessen

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Die nächtliche Bejagung von Rotwild ist in Hessen in bestimmten Fällen gestattet:

  • außerhalb von Rotwildgebieten
  • in Rotwildgebieten außerhalb des Waldes
  • wenn es zur Erfüllung des Abschussplans notwendig ist
Hessen

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