Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Hessen Rotwild zur Wildschadensverhütung bejagen.Ist das erlaubt?
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Die nächtliche Bejagung von Rotwild ist in Hessen in bestimmten Fällen gestattet: außerhalb von Rotwildgebieten oder in Rotwildgebieten außerhalb des Waldes und wenn es zur Erfüllung des Abschussplans notwendig ist.
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