Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Baden-Württemberg muss gefüttert werden.Ist dies für Rehwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
Baden-Württemberg
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In Baden-Württemberg ist die Fütterung von Rehwild grundsätzlich verboten. Sie ist nur in behördlich festgestellten Notzeiten zulässig. Es besteht die Möglichkeit, eine Fütterungskonzeption vorzulegen, die von der Behörde anerkannt wird.