Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem in Rheinland-Pfalz zur bejagen.Ist das erlaubt?

Rheinland-Pfalz

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Die nächtliche Bejagung von zur in Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich verboten. Allerdings kann die auf Antrag im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilen, die es erlaubt, in der Zeit vom 1. Juli bis 15. Oktober weibliches Rot- und sowie oder Spießer während der zu . Außerhalb dieses Zeitraums ist die Nachtjagd auf nicht gestattet.

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