Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Rheinland-Pfalz Damwild zur Wildschadensverhütung bejagen.Ist das erlaubt?
Antwort anzeigen
Die nächtliche Bejagung von Damwild zur Wildschadensverhütung in Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich verboten. Allerdings kann die untere Jagdbehörde auf Antrag im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilen, die es erlaubt, in der Zeit vom 1. Juli bis 15. Oktober weibliches Rot- und Damwild sowie Hirschkälber oder Spießer während der Nachtzeit zu erlegen. Außerhalb dieses Zeitraums ist die Nachtjagd auf Damwild nicht gestattet.
Frage anzeigen