Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Rheinland-Pfalz Damwild zur Wildschadensverhütung bejagen. Ist das erlaubt?
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Die nächtliche Bejagung von Damwild ist in Rheinland-Pfalz grundsätzlich verboten.
Die Untere Jagdbehörde kann auf Antrag im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
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