In Tirol gibt es eine Erlegungspflicht für invasive Arten
Arten, die in die EU-Liste invasiver Arten aufgenommen oder von Österreich selbst zu invasiven Arten erklärt wurden, muss der Jagdausübungsberechtigtenerlegen
Das betrifft aber nur invasive Arten, die als jagdbares Wild im Sinne des Tiroler Jagdgesetzes gelten wie Marderhund und Waschbär