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Was besagt das Trophäenrecht?
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Zugehörigkeit
:
Trophäen
sind
Besitz
des Jagdausübungsberechtigen.
Brauchtum
: Sie stehen nach Brauch dem
Erleger
zu.
.
Regelungen
: Ohne ausdrückliche Vereinbarung bleibt der
Jagdausübungsberechtigte
Eigentümer. Das
Aneignen
ohne Erlaubnis
gilt als
Wilderei
.
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