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Was besagt das Trophäenrecht?

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  • Zugehörigkeit: Trophäen sind Besitz des Jagdausübungsberechtigen
  • Brauchtum: Sie stehen nach Brauch dem Erleger zu
  • Regelungen: Ohne ausdrückliche Vereinbarung bleibt der Jagdausübungsberechtigte Eigentümer. Das Aneignen ohne Erlaubnis gilt als Wilderei

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