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Wie ist bei einem Wildunfall in fremdem Revier vorzugehen?

Oberösterreich (Österreich)

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Waffe darf auf Heimfahrt durch fremdes Revier nur transportiert (entladen, in geschlossenem Behältnis, Munition getrennt) werden. Der örtliche Jagdausübungsberechtigte ist sofort zu benachrichtigen. Eigenmächtiger Fangschuss oder anderes Abfangen ist weder dem Jäger noch der Polizei erlaubt.

Oberösterreich (Österreich)

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