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Dürfen Sie sich eine Kurzwaffe von einer anderen Person leihen, um ein leidendes Tier zu erlösen, wenn Sie bereits eine eigene Kurzwaffe in Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen haben?

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Ja.

  • Der vorhandene WBK-Eintrag bestätigt bereits Ihre Zuverlässigkeit und das Bedürfnis für diese Waffenart.
  • Die vorübergehende Leihe ist für einen Zeitraum von bis zu einem Monat von einem anderen Berechtigten zulässig.

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