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Der Uhu ist kein jagdbares Tier und steht unter dem Naturschutzgesetz. Weder Uhus noch ihre Jungen dürfen erlegt oder gefangen werden. Zudem ist der Uhu in der europäischen FFH- und der Vogelschutzrichtlinie gelistet. Der Abschuss eines Uhus ist daher Wildtierkriminalität, also eine unrechtmäßige Entnahme eines geschützten Tieres.
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