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In einem Revier zieht ein Uhu-Paar 4 junge Uhus auf. Der Jäger findet in der Nähe des Horstes zahlreiche Feldhasenreste. Er entschließt sich zum Schutz der Hasenpopulation zwei der drei jungen flüggen Eulen zu erlegen. Diskutieren Sie die Situation!

Oberösterreich (Österreich)

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Der Uhu ist kein jagdbares Tier und steht unter dem Naturschutzgesetz. Weder Uhus noch ihre Jungen dürfen erlegt oder gefangen werden. Zudem ist der Uhu in der europäischen FFH- und der Vogelschutzrichtlinie gelistet. Der Abschuss eines Uhus ist daher Wildtierkriminalität, also eine unrechtmäßige Entnahme eines geschützten Tieres.

Oberösterreich (Österreich)

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