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Welche Futtermittel dürfen bei einer Notzeitfütterung verwendet werden?

Thüringen

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  • Bei einer Notzeitfütterung darf grundsätzlich nur artgerechtes Erhaltungsfutter verwendet werden. Dazu gehören:
    • Raufutter: Heu (Wiesenheu, Kleeheu), Grummet oder getrocknete Blätter.
    • Saftfutter: Hackfrüchte (wie Futter- oder Zuckerrüben), Äpfel und Grassilage.
    • Heimische Baumfrüchte: Eicheln und Kastanien.
  • Verboten sind in der Regel:
    • Kraftfutter (insbesondere für Wiederkäuer aufgrund der Gefahr einer Pansenübersäuerung).
    • Küchenabfälle, Backwaren, industriell hergestellte Mischfuttermittel sowie nicht heimische Früchte.
Thüringen

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