Worauf hat der Jäger vor dem Erlegen zu achten, wenn das Fleisch in Umlauf gebracht werden soll?
Oberösterreich (Österreich)
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Auf etwaige Auffälligkeiten am Tier (anzeigepflichtige Tierseuchen, Krankheiten, Umweltkontaminationen). Beim Aufbrechen auf Auffälligkeiten an Körperoberfläche, Körperöffnungen, Verletzungen, Flüssigkeiten in Brust-/Bauchhöhle, Lymphknoten, Organen, Muskeln achten. Aufbrechen spätestens drei Stunden nach dem Erlegen.