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Wie wird nicht tödlich getroffenes (krankgeschossenes) Federwild tierschutzgerecht abgefangen?

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Krankgeschossenes Federwild muss unverzüglich von seinem Leiden erlöst werden. Dies geschieht durch:

  • Abschlagen: Ein kräftiger Schlag auf den Hinterkopf mit einem harten Gegenstand.
  • Abnicken: Ein Stich in das Hinterhaupt mit dem Waidmesser.
  • Umdrehen des Kopfes: Herbeiführen eines Genickbruchs durch schnelles Umdrehen des Kopfes. Wichtiger Hinweis: Das sogenannte Abfedern (Stich mit einer Feder in den Hinterkopf) ist aus tierschutzrechtlichen Gründen abzulehnen.

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