Was ist bei gemäß § 4 (1) VSG 4.4 vorgeschrieben?

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  • Bei muss ein Jagdleiter bestimmt werden.
  • Die Anordnungen des Jagdleiters sind zu befolgen.
  • Der Jagdleiter gibt Anweisungen für einen sicheren Jagdablauf.
  • dürfen erst am und müssen nach dem Treiben entladen werden.
  • Personen mit unzureichender Eignung dürfen nicht teilnehmen.
  • Schützen müssen ihre Position beibehalten und sich mit Nachbarn verständigen.
  • sind außerhalb des Treibens ungeladen zu tragen.
  • Alle Beteiligten müssen sich farblich von der Umgebung abheben.
  • Die Jagd ist bei schlechten Sichtverhältnissen einzustellen.

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