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Ist ein Jagdausübungsberechtigter befugt, einen Waldbesucher zum Vorzeigen des Ausweises zu zwingen?

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Nein, grundsätzlich nicht, da jeder Person ein freies Betretungsrecht des Waldes zur Erholung zusteht. Der Jagdausübungsberechtigte (Revierinhaber) besitzt jedoch als Jagdschutzberechtigter polizeiliche Befugnisse zur Identitätsfeststellung, wenn Personen:

  • unberechtigt jagen (Jagdwilderei),
  • gegen jagdrechtliche Vorschriften verstoßen,
  • oder außerhalb öffentlicher Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden.

In diesen Fällen ist er befugt, die Personen anzuhalten und ihre Personalien festzustellen.

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