Ist ein Jagdausübungsberechtigter befugt, einen Waldbesucher zum Vorzeigen des Ausweises zu zwingen?
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Nein, grundsätzlich nicht, da jeder Person ein freies Betretungsrecht des Waldes zur Erholung zusteht. Der Jagdausübungsberechtigte (Revierinhaber) besitzt jedoch als Jagdschutzberechtigter polizeiliche Befugnisse zur Identitätsfeststellung, wenn Personen:
In diesen Fällen ist er befugt, die Personen anzuhalten und ihre Personalien festzustellen.
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