Ihr Freund hat ein und seine Kühltruhen sind voll. Ihre Nachbarin möchte gerne kochen und hat Interesse, Ihnen das Ihres Freundes abzukaufen.

Beurteilen Sie die Situation.

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Das ist verboten. Direktvermarktung ist nur für selbst erlegtes zulässig; der Zwischenhandel mit dem anderer ist ausgeschlossen.

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