Ihr Freund hat ein StückSchwarzwildgeschossen und seine Kühltruhen sind voll. Ihre Nachbarin möchte gerne Wild kochen und hat Interesse, Ihnen das Wildbret Ihres Freundes abzukaufen.
Beurteilen Sie die Situation.
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Das ist verboten. Direktvermarktung ist nur für selbst erlegtes Wild zulässig; der Zwischenhandel mit dem Wild anderer Jäger ist ausgeschlossen.