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Was muss ein Schütze in Niedersachsen nachweisen, wenn er an einer Bewegungsjagd teilnehmen will?

Niedersachsen

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In Niedersachsen muss der Schütze für die Teilnahme an Bewegungsjagden einen gültigen Schießübungsnachweis erbringen, der innerhalb der letzten 365 Tage erworben wurde.

  • Dieser Nachweis erfordert für Gesellschaftsjagden auf Schalenwild mindestens 10 Schüsse mit einer Büchse im Kaliber .222 oder stärker, davon mindestens 5 Schüsse auf ein bewegliches Ziel, das Schalenwild darstellt.
  • Für andere Gesellschaftsjagden sind 15 Wurfscheiben mit einer Flinte in jagdlichem Kaliber notwendig.
Niedersachsen

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