Was muss ein Schütze in Niedersachsen nachweisen, wenn er an einer Bewegungsjagd teilnehmen will?

Niedersachsen

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In Niedersachsen muss der Schütze für die Teilnahme an Bewegungsjagden einen gültigen Schießübungsnachweis erbringen, der innerhalb der letzten 365 Tage erworben wurde.

Niedersachsen

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