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Zwei Jäger haben ein Revier gepachtet. Sie werden als Jagdgast eingeladen. Was müssen Sie beachten?

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  • Sie benötigen eine schriftliche Jagderlaubnis (Jagderlaubnisschein), die von beiden Pächtern unterschrieben sein muss, es sei denn, es liegt eine gegenseitige Vollmacht vor.
  • Das Aneignungsrecht am erlegten Wild liegt beim Jagdausübungsberechtigten, nicht beim Jagdgast.

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