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Benötigen Sie in Rheinland-Pfalz neben dem Jagdschein noch einen separaten Sachkundenachweis für die Fallenjagd?

Rheinland-Pfalz

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In Rheinland-Pfalz wird für die Fallenjagd kein separater Sachkundenachweis benötigt, wenn die Jägerprüfung nach dem 1. April 1996 abgelegt wurde.

Rheinland-Pfalz

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