Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in NRW muss gefüttert werden.Ist dies für Rotwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
NRW
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In Nordrhein-Westfalen darf Rotwild nur während behördlich festgestellter Notzeiten gefüttert werden.