Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Nordrhein-Westfalen muss gefüttert werden.Ist dies für Rotwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
NRW
Antwort anzeigen
In Nordrhein-Westfalen darf Rotwild nur während behördlich festgestellter Notzeiten gefüttert werden.