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Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Nordrhein-Westfalen muss gefüttert werden.Ist dies für Rotwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?

NRW

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In Nordrhein-Westfalen darf Rotwild nur während behördlich festgestellter Notzeiten gefüttert werden.

NRW

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