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Inwiefern weichen Landesregelungen bei der Verwendung von Hilfsmitteln (z. B. Nachtsichttechnik, Schalldämpfer) vom Bundesrahmen ab?

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Während das Waffengesetz (Bund) den Rahmen für Erwerb und Besitz vorgibt, regeln die Bundesländer die konkrete jagdliche Verwendung in ihren jeweiligen Landesjagdgesetzen.

  • Die Länder legen fest, ob und für welche Wildarten Hilfsmittel wie Nachtsichtvorsatzgeräte zulässig sind.
  • Die Genehmigung und der Einsatz von Schalldämpfern unterliegen landesspezifischen Vorgaben.
  • Sachliche Verbote im Landesrecht können die Nutzung im Vergleich zum Bundesrahmen einschränken oder durch Ausnahmen (z. B. zur Seuchenbekämpfung) erweitern.

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