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Welche Mengenbegrenzungen
gelten
beim Kirren in Baden-Württemberg?
Baden-Württemberg
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Wiederkäuendes
Schalenwild
: maximal 10 Liter je
Kirrung
Schwarzwild
: maximal 1 Liter je
Kirrung
Federwild
: maximal 1 Liter je
Kirrung
Wichtig
: Die Begrenzung gilt für die gleichzeitig an der Kirrstelle vorhandene Menge.
Baden-Württemberg
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