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Darf der Inhaber einer Waffenbesitzkarte (WBK) jede beliebige erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben?

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Nein. Der Inhaber darf nur Waffen erwerben, für die er eine behördliche Erlaubnis besitzt.

  • Die Erlaubnis ist an die konkreten Eintragungen in der WBK gebunden.
  • In der Regel ist ein Voreintrag in der WBK für den Erwerb einer Waffe erforderlich.
  • Jäger dürfen Langwaffen ohne Voreintrag gegen Vorlage eines gültigen Jahresjagdscheins erwerben.

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