Sicherheitsbehältnisse, die vor dem 06.07.2017 in Gebrauch waren, genießen Bestandsschutz.
In nicht dauernd bewohnten Gebäuden, wie Jagdhütten, muss ein Sicherheitsbehältnis mindestens Widerstandsgrad 1 haben, und es dürfen maximal drei Langwaffen gelagert werden.