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Wie sind Abschussplanung und Abschussmeldung im Burgenland geregelt?

Burgenland (Österreich)

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Verpflichtend:

  • Abschussplan für Rehwild bis zum 1. Februar im 1., 4. und 7. Jagdjahr der Jagdperiode
  • Fünffache Ausfertigung bei der Bezirksverwaltungsbehörde
  • Rot-, Muffel- und Damwild nach behördlicher Verfügung
  • Erfüllung in Zahl und Gliederung verpflichtend
Burgenland (Österreich)

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