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Sie entdecken in Ihrem Revier mehrere verendete Wildschweine mit auffälligen Symptomen, melden es aber nicht. Welche Strafe droht?

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  • Das ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 39 BJagdG), weil eine Wildseuche nicht der Behörde gemeldet wurde
  • Es droht eine Geldbuße bis zu 5.000 €

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