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Welche Regelungen gelten in Vorarlberg für den Verfall von Gegenständen bei Verwaltungsübertretungen?

Vorarlberg (Österreich)

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Vorarlberg kann Jagdbeute und Jagdgeräte für verfallen erklären. Unterscheidung nach gesetzwidriger Jagdausübung und verbotener Verwendung.

Verfallsgegenstände bei gesetzwidriger Jagdausübung:

  • Jagdbeute: Wild, Fallwild, Abwurfstangen, Eier aus Verstößen gegen Jagdvorschriften
  • Jagdgeräte: Waffen, Fallen, Optik entgegen den Bestimmungen verwendet und mitgeführt
  • Fahrzeuge: Die zur widerrechtlichen Jagdausübung eingesetzt wurden
  • Ausrüstung: Alle Gegenstände, die dem Jagdgesetz widersprechend verwendet wurden
Vorarlberg (Österreich)

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