Sie haben in Saarland ein Rotkalb beschossen, dieses flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und Sie finden das Stück nach gemeinsamer Nachsuche noch lebend im Wundbett. Ihr Nachbar trägt einen Fangschuss an. In wessen Abschussplan muss das Kalb eingetragen werden?
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Das Rotkalb wird auf den Abschussplan des Nachbarreviers angerechnet, in dem es durch den Fangschuss zur Strecke gebracht wurde, sofern keine schriftliche Wildfolgevereinbarung etwas anderes bestimmt.
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