Sie haben im Saarland ein Rotkalb beschossen, dieses flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und finden das nach gemeinsamer noch lebend im . Ihr Nachbar trägt einen an. In wessen muss das Kalb eingetragen werden?

Saarland

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Das Rotkalb wird auf den des Nachbarreviers angerechnet, in dem es durch den zur gebracht wurde, sofern keine schriftliche etwas anderes bestimmt.

Saarland

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