Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Bayern muss gefüttert werden.Ist dies für Rotwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
Bayern
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Die Fütterung von Rotwild ist in Bayern nur während der Notzeit und innerhalb ausgewiesener Rotwildgebiete zulässig. In diesen Gebieten ist der Revierinhaber verpflichtet, bei erschwerter natürlicher Äsung durch Witterungsbedingungen, die Fütterung sicherzustellen.