Sie schießen auf einen in Baden-Württemberg, nach kurzer Flucht über die Reviergrenze bleibt er verendet im Nachbarrevier liegenWer hat Anspruch auf die ?

Baden-Württemberg

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Wenn ein nach dem Schuss über die Reviergrenze flüchtet und im Nachbarrevier verendet, steht die der Person des zu, in dem das verendet ist. Die Person, die das erlegt hat, ist verpflichtet, das verendete unverzüglich der Person des Nachbarreviers abzuliefern oder anzuzeigen.

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