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Gilt es als Jagdwilderei (§ 292 StGB), wenn der Hund eines Spaziergängers eigenständig und ohne Einwirkung des Besitzers ein Reh reißt?

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Nein.

  • Der Straftatbestand der Jagdwilderei setzt zwingend Vorsatz voraus.
  • Der Hundebesitzer müsste das Tier also bewusst auf das Wild gehetzt haben.
  • Der Vorfall kann jedoch eine zivilrechtliche Haftung (Schadensersatz) oder eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen.

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