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Ist der Erwerb von Einsteckläufen für Jäger erlaubnispflichtig?

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Nein, der Erwerb ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubnisfrei:

  • Der Jäger besitzt bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK)
  • Der Einstecklauf ist für eine Schusswaffe bestimmt, die bereits in der WBK des Jägers eingetragen ist

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