Benötigen Sie in NRW neben dem Jagdschein noch einen separaten Sachkundenachweis für die Fallenjagd?
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Ja, in Nordrhein-Westfalen benötigen Sie neben dem Jagdschein einen zusätzlichen Sachkundenachweis für die Fangjagd. Ausgenommen sind Revierjäger und bestätigte Jagdaufseher.
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