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Benötigen Sie in Nordrhein-Westfalen neben dem Jagdschein noch einen separaten Sachkundenachweis für die Fallenjagd?

NRW

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Ja, in Nordrhein-Westfalen benötigen Sie neben dem Jagdschein einen zusätzlichen Sachkundenachweis für die Fangjagd. Ausgenommen sind Revierjäger und bestätigte Jagdaufseher.

NRW

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